Kosten & Kostenerstattung

Privatversicherte

Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kostenerstattung hängt vom Versicherungsvertrag bzw. der Beihilfestelle ab. Im Regelfall werden die Kosten einer Psychotherapie vollständig übernommen. Es kann jedoch sein, dass die Anzahl der Sitzungen, welche erstattet werden, auf 20-30 pro Jahr begrenzt ist.

 

Bitte klären Sie daher vorab folgende Punkte mit Ihrer Versicherung:

  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung notwendig? (formlos/ spezielles Formular/ Bericht an den Gutachter)
  • Ist ein Konsiliarbericht ( Untersuchung durch einen Arzt) erforderlich?
  • Ist die Anzahl der Sitzungen pro Jahr begrenzt?
  • Ist eine Bezuschussung durch die Beihilfe möglich?

Beihilfeberechtigte

Die Beihilfe übernimmt bei berechtigten Angestellten im öffentlichen Dienst sowie Beamten einen bestimmten Prozentsatz - meist 50 % - der Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese

in einem Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie) erfolgt.

Selbstzahler

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Weder Ihre Krankenkasse noch eine andere Institution erhalten Informationen über die Psychotherapie. Der Ablauf (Therapie-/ Stundendauer, Häufigkeit) kann eigens auf Ihre Wünsche zugeschnitten werden.

Für eine 50-minütige Therapiesitzung berechne ich 1 40 €.

Die Kosten für eine Behandlung sind steuerlich absetzbar.

Paartherapie

Paartherapie ist eine Selbstzahlerleistung und wird mit 160 € (60-minütige Therapiesitzung)

berechnet.

Ausschließliche Paartherapien sind bei privaten wie bei gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattungsfähig. Angehörige können in die Therapie einbezogen werden, wenn  dies die Behandlung des Patienten erfordert.

Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis habe ich keine Möglichkeit, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Eine Abrechnung ist nur möglich, wenn Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden. Sie können dann bei Ihrer Krankenkasse eine Abrechnung im "Kostenerstattungsverfahren" beantragen.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:

 

Ratgeber Kostenerstattung