Privatversicherte
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kostenerstattung hängt vom Versicherungsvertrag bzw. der Beihilfestelle ab. Im Regelfall werden die Kosten einer Psychotherapie vollständig übernommen. Es kann jedoch sein, dass die Anzahl der Sitzungen, welche erstattet werden, auf 20-30 pro Jahr begrenzt ist.
Bitte klären Sie daher vorab folgende Punkte mit Ihrer Versicherung:
Beihilfeberechtigte
Die Beihilfe übernimmt bei berechtigten Angestellten im öffentlichen Dienst sowie Beamten einen bestimmten Prozentsatz - meist 50 % - der Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese
in einem Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie) erfolgt.
Selbstzahler
Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Weder Ihre Krankenkasse noch eine andere Institution erhalten Informationen über die Psychotherapie. Der Ablauf (Therapie-/ Stundendauer, Häufigkeit) kann eigens auf Ihre Wünsche zugeschnitten werden.
Für eine 50-minütige Therapiesitzung berechne ich 1 40 €.
Die Kosten für eine Behandlung sind steuerlich absetzbar.
Paartherapie
Paartherapie ist eine Selbstzahlerleistung und wird mit 160 € (60-minütige Therapiesitzung)
berechnet.
Ausschließliche Paartherapien sind bei privaten wie bei gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattungsfähig. Angehörige können in die Therapie einbezogen werden, wenn dies die Behandlung des Patienten erfordert.
Gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis habe ich keine Möglichkeit, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Eine Abrechnung ist nur möglich, wenn Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden. Sie können dann bei Ihrer Krankenkasse eine Abrechnung im "Kostenerstattungsverfahren" beantragen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: